Sie brauchen ein objektives, neutrales und gerichtsverwertbares Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK oder HWK?

 

Dann sind Sie hier beim Kfz-Sachverständigenbüro Achim Lutz, öffentlich bestellter Sachverständiger im Bereich Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, AltfahrzeugV. mit zusätzlichem Teilgebiet Gewerbeabfallverordnung und Oldtimer gerade richtig!

 

Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigen-/Gutachterbüro im Neckar-Odenwald-Kreis mit über 25 Jahren Berufserfahrung im Bereich Schadengutachten, Fahrzeugbewertung, Oldtimerbewertung und technische Gutachten für PKW und LKW.

 

Ob Motor-, Getriebe-, Lack-, Kasko- oder Haftpflichtschäden für PKW, LKW, KRAD oder OLDTIMER, ein Anruf genügt und unser Büro begutachtet umgehend zeitnah Ihr Fahrzeug.

Wir ermitteln für Sie explizit die Punkte, die für eine sichere Beweissicherung und für eine schnelle und korrekte Schadenregulierung erforderlich sind.

 

Mit Sachverstand sind wir als unabhängiger, zuverlässiger und innovativer Dienstleister Ihr Partner für die Begutachtung Ihres Fahrzeuges.

 

Weiterhin sind wir Mitglied im BVSK-Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.,

sowie im B.V.S-Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter, sowie qualifizierter Sachverständiger e. V., sowie als ADAC-Vertragssachver- ständiger gelistet.

 

Rufen Sie einfach an, oder informieren Sie sich über Kontakt...

 

Sie erreichen uns von Montag – Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, sowie Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr direkt unter der Rufnummer 0171/2705188!

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Achtung:

‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).

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