Kfz-Technik
Als Geschädigter steht Ihnen das Recht zu, einen neutralen, unparteiischen Sachverständigen
mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen.
Sie erreichen uns von Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr,
sowie Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung!
Sachverständigenbüro Lutz
Bofsheimer Straße 5
D–74749 Rosenberg
Telefon: 06295/929235
Fax: 06295/929236
Mobil: 0171/2705188
E-mail: eg-lutz@t-online.de
Hinweis:
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.
Achtung:
‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).