• Untersuchung und Bewertung von Maschinenschäden
• Ausbildungsstätte für Gabelstapler
- UVV-Prüfung an Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß VBG 8
- UVV-Prüfung an Krananlagen gemäß VBG 9
- UVV-Prüfung an Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb gemäß VBG 9a
- UVV-Prüfung an Flurförderfahrzeuge gemäß VBG 36
- UVV-Prüfung an Hebebühne gemäß VBG 14
- UVV-Prüfung an Ladebordwände gemäß VBG 14
- UVV-Prüfung an kraftbetriebene Fenster, Türen und Toranlagen gemäß ZH 1/494
- UVV-Prüfung an Flüssigkeitsstrahler gemäß ZH 1/406
- UVV-Prüfung an kraftbetriebene Arbeitsmittel gemäß VBG 5
- UVV-Prüfung an Bohrmaschinen und Drehbänke gemäß VBG 7n
- UVV-Prüfung an Pressen und Stanzen gemäß VBG 7n
• Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
gemäß VBG 125
Bei Fragen hierzu können Sie Herrn Lutz direkt unter der Rufnummer 0171/2705188 erreichen.
Sachverständigenbüro Lutz
Bofsheimer Straße 5
D–74749 Rosenberg
Telefon: 06295/929235
Fax: 06295/929236
Mobil: 0171/2705188
E-mail: eg-lutz@t-online.de
Hinweis:
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.
Achtung:
‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).