Unfall – Was tun??? –
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10 Fragen und Antworten rund um den Unfall –
Definitionen rund um den Schaden –
Für Sie als Auftraggeber ist wichtig zu wissen:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten eines nachweislich qualifizierten Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Weiterhin erstellen wir für Sie technische Gutachten bei Fragen zu:
Motor- und Getriebeschäden
Softwareanalyse im Bereich Chiptuning
Brandursachen
Diebstahlschäden
Mangelhaft ausgeführte Fahrzeuglackierungen und Lackschäden
Glühlampen und lichttechnische Einrichtungen
Je nach Auftrag ermitteln wir die Funktion, den Schadenumfang, Schadenursache, Verantwortlichkeit, anfallende Reparaturkosten, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Werte.
Zur Durchführung der einzelnen Untersuchungsschritte greifen wir intern auf modernste Motor- und Abgastester, Fehlerauslesegeräte, Software und extern auf modernste Laboreinrichtungen zurück.
Sachverständigenbüro Lutz
Bofsheimer Straße 5
D–74749 Rosenberg
Telefon: 06295/929235
Fax: 06295/929236
Mobil: 0171/2705188
E-mail: eg-lutz@t-online.de
Hinweis:
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.
Achtung:
‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).